AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Miete einer Photovoltaikanlage und Systemkomponenten und/oder Einrichtung und Betreuung einer Energiegenossenschaft

§ 1 Geltungsbereich
  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bestimmen die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Leistungen durch die Raiffeisen Regenerative GmbH (nachfolgend „Raiffeisen Regenerative“) an ihre Kunden, welche neben der Vermietung, Einrichtung und Betreuung von Photovoltaiksystemen, insbesondere auch die Gründung, Betreuung und Verwaltung von Energiegenossenschaften umfassen.

  2. Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Raiffeisen Regenerative und dem Kunden, ergänzt durch individuelle Vereinbarungen und Bedingungen, die im Zusammenhang mit spezifischen Auftragsbestätigungen und Bestellungen (gemeinsam der „Vertrag“) stehen.

  3. Sofern der Kunde als Unternehmer im Sinne des UGB handelt, werden von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Raiffeisen Regenerative ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkannt.

 
§ 2 Datenschutz
  1. Raiffeisen Regenerative misst dem Datenschutz oberste Priorität bei. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt stets unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), sowie aller weiteren relevanten rechtlichen Anforderungen.

  2. Im Detail regelt unsere Datenschutzerklärung, welche auf unserer Webseite unter Datenschutzerklärung von Raiffeisen Regenerative einzusehen ist, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Kunden werden insbesondere darüber aufgeklärt, welche Daten für welche Zwecke erhoben und verarbeitet werden und welche Rechte ihnen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten zustehen.

  3. Durch die Zustimmung zu diesen AGB erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass Raiffeisen Regenerative seine Daten im Rahmen des Vertragszweckes erheben, verarbeiten und nutzen darf. Die Einwilligung zur Datenverarbeitung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

  4. Für den Fall, dass Raiffeisen Regenerative personenbezogene Daten zu Zwecken der Bonitätsprüfung oder aus anderen notwendigen geschäftlichen Gründen an Dritte übermittelt, erfolgt dies unter strengster Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit es für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

  5. Raiffeisen Regenerative verpflichtet sich, alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die von Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch zu schützen.

 

§ 3 Vertragsabschluss
  1. Raiffeisen Regenerative betreibt die Website www.regenerative.at, auf der Kunden individuelle Anfragen für die Mietkauf-Modelle von Photovoltaiksystemen und deren Systemkomponenten sowie für die Teilnahme und Unterstützung von Erneuerbaren Energie Gemeinschaften stellen können.

  2. Basierend auf den über ein Webformular vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, die für die Konfiguration und Installation der Photovoltaiksystemen und deren Systemkomponenten relevant sind, unterbreitet Raiffeisen Regenerative dem Kunden ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss. Mit der digitalen Unterzeichnung und Rücksendung des Vertragsformulars nimmt der Kunde das Angebot an und es kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.

  3. Raiffeisen Regenerative ist berechtigt, vor Annahme des Angebots eine Bonitätsprüfung des Kunden durchzuführen. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, behält sich Raiffeisen Regenerative das Recht vor, vom Vertragsangebot zurückzutreten oder eine Vorauszahlung zu verlangen. Raiffeisen Regenerative ist nicht berechtigt, dem Kunden eine detaillierte Auskunft zum Ergebnis der Bonitätsprüfung zu erteilen, wenn dies die Vertraulichkeitspflichten gegenüber dem externen Dienstleister verletzt.

  4. Basierend auf den über ein Webformular vom Kunden bereitgestellten Informationen, die für die Teilnahme und Konfiguration der Mitgliedschaft in einer Erneuerbaren Energie Gemeinschaft (EEG) relevant sind, erstellt Raiffeisen Regenerative ein individuelles Angebot für die Kundenmitgliedschaft. Mit der digitalen Unterzeichnung und Rücksendung des Mitgliedschaftsformulars erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen einverstanden und es kommt ein verbindlicher Mitgliedschaftsvertrag zustande. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten im Rahmen der EEG und die damit verbundenen Leistungen von Raiffeisen Regenerative.

  5. Dem Kunden zustehende gesetzliche Widerrufsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und werden im nachstehenden Abschnitt „Widerrufsrecht“ näher beschrieben.

 

§ 4 Nutzungsüberlassung und Eigentum
  1. Raiffeisen Regenerative bleibt Eigentümer der Photovoltaikanlage, des Batteriespeichers und etwaiger zusätzlicher Systemkomponenten. Raiffeisen Regenerative überlässt dem Kunden diese Anlagen und Komponenten zur Nutzung für die Dauer des Mietkaufvertrags. Der Kunde ist berechtigt, diese Anlagen und Komponenten mit gebotener Sorgfalt und im Rahmen des ordnungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Photovoltaikanlage, den Batteriespeicher und etwaige Systemkomponenten ausschließlich am vereinbarten Installationsort zu nutzen. Eine Verlegung oder Nutzung an einem anderen Ort bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Raiffeisen Regenerative.

  3. Ohne schriftliche Zustimmung von Raiffeisen Regenerative ist der Kunde nicht berechtigt, die installierten Anlagen und Komponenten zu entfernen, zu verändern oder zu erweitern. Alle Komponenten werden so installiert, dass sie ohne irreparable Schäden am Gebäude wieder entfernt werden können und werden nicht Bestandteil der Immobilie.

  4. Die Photovoltaikanlage und alle damit verbundenen Komponenten sind nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden und werden gemäß § 297 ABGB nicht als wesentliche Bestandteile des Grundstücks angesehen. Sollte entgegen dem Willen der Vertragspartner ein gesetzlicher Eigentumsübergang eintreten, verpflichtet sich der Kunde, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen, um die Rückübertragung des Eigentums an Raiffeisen Regenerative ohne finanzielle Gegenleistung zu ermöglichen.

  5. Sollten sich die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks ändern oder ein Wechsel des Vertragspartners stattfinden, entstehen dadurch Verwaltungskosten in Höhe von drei Monatsmieten, die unverzüglich vom Vertragspartner zu begleichen sind.

 

§ 4 Preise

4.1 Was den Preis bestimmt

Der von Raiffeisen Regenerative angebotene und mit dem Kunden vereinbarte Preis ist der endgültige Preis für die Produkte, vorausgesetzt, dass die im Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten allgemeinen Preisannahmen gültig sind und dass alle Annahmen oder Informationen über das Grundstück oder die Gebäude des Kunden zutreffen.

Sollte die Anlage nicht den allgemeinen Preisannahmen entsprechen oder sich der Preis für die Produkte ändern aufgrund von aktualisierten Kosten, wird der Kunde davon in Kenntnis gesetzt. Änderungen, die zu einer Senkung des Preises für den Kunden führen, liegen im Ermessen von Raiffeisen Regenerative. Preisänderungen, die zu einer Erhöhung führen, bedürfen einer gegenseitigen Vertragsanpassung unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien.

Kann keine Einigung über Preisänderungen erzielt werden, steht beiden Parteien das Recht zu, den Vertrag unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu kündigen.

3.2 Was im Preis inbegriffen ist

Die Preise und Gebühren sind im Vertrag festgelegt. Sie beinhalten stets die Installation der Produkte gemäß den Bedingungen der allgemeinen Preisannahmen, einschließlich aller Materialien, Arbeiten und der Inbetriebnahme, sofern im Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders angegeben.

Die Preise beinhalten keine Gebühren oder Kosten im Zusammenhang mit ortsspezifischen Anforderungen oder mit der Beantragung von Baugenehmigungen, falls dies von den lokalen Behörden verlangt wird.

Ortsbegehungen vor dem Installationstermin finden statt, wenn sie für die Projektierung und Detailplanung der Installation erforderlich sind.

Aktionskampagnen und Rabatte können nicht kombiniert oder rückwirkend nach dem Datum des Vertragsunterzeichnens angewendet werden.

3.3 Allgemeine Preisannahmen

Die Preise basieren auf einer Installation unter regulären Bedingungen und den folgenden Annahmen:

a. Das Gebäude, auf dem die Produkte installiert werden sollen, ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Installation verfügbar.

b. Eine Verkabelung innen wird in Kabelkanälen verlegt. Verdeckte Installation und Verkabelung, sowohl innen als auch außen, ist im Preis enthalten.

c. Vorhandene Kabelrohre werden nur verwendet, wenn sie mit den für das Projekt vorgesehenen Komponenten kompatibel sind.

d. Das öffentliche Netz und das bestehende Hausnetz erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und sind von ausreichender Kapazität und Qualität für den Anschluss der Produkte.

e. Der Schaltschrank im Anwesen des Kunden entspricht den geltenden Vorschriften und hat genügend Platz für die Installation.

f. Die Hauptsicherung, die elektrischen Schaltkreise und der Unterstromkreis sind adäquat dimensioniert.

g. Die Installation findet im selben Gebäude wie der Hauptschaltschrank statt. Sollten zusätzliche Verkabelungen oder Untervertäfelungen notwendig werden, können zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen.

h. Änderungen der Einkaufspreise für Materialien und Leistungen, die für die Installation notwendig sind, können Preisadjustierungen nach sich ziehen.

Spezifische Preisannahmen für die Solaranlage:

i. Die Verkabelung vom Dach zum Wechselrichter erfolgt kosteneffizient, wobei die Gesamtlänge der Kabel 50 Meter nicht überschreiten darf.

j. Der Wechselrichter wird im selben Gebäude wie die Solaranlage montiert, und die Verkabelung erfüllt alle technischen Anforderungen.

k. Die Dacheindeckung ist für die Montage der Solarmodule geeignet. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich Raiffeisen Regenerative das Recht vor, die Installation anzupassen und dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

l. Dachintegrierte Solaranlagen können gesondert angeboten und bepreist werden, sofern dies technisch möglich ist.

m. Die Installation mit aufgeständerten Paneelen wird gesondert bepreist.

3.4 Spezifische Preisannahmen für die Batterie

o. Die Batterie wird im selben oder in einem angrenzenden Raum wie der Hauptschaltschrank installiert, mit einer maximalen Kabellänge von 10 Metern zum Netzanschluss.

p. Die Installation der Batterie erfolgt unter Berücksichtigung der Funktionalität bestehender oder neu installierter Solaranlagen.

q. Der Raum für die Installation der Batterie entspricht allen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Belüftung, Brandschutz und Sicherheit.

r. Die Strukturen, an denen die Batterie angebracht wird, sind ausreichend dimensioniert. Falls notwendig, übernimmt der Kunde die Kosten für zusätzliche bauliche Maßnahmen.

s. Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen für die Durchführung der Installation bereit und übernimmt die Kosten für etwaige zusätzliche Prüfungen oder Anpassungen. 

§ 5 Sach- und Preisgefahr
  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Preisgefahr, insbesondere bei höherer Gewalt, Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte, trägt Raiffeisen Regenerative. Der Kunde ist während der Beseitigung einer Beeinträchtigung der Nutzung von der Zahlung der Mietzinsen befreit. In allen anderen Fällen, wie zum Beispiel Mängeln der Anlage, obliegt es dem Kunden, die Nutzungseinschränkung zu beheben, und er bleibt zur Zahlung der vereinbarten Mietzinsen verpflichtet. Zusätzlich wird ein Service-Vertrag angeboten, um die Wartung und Instandhaltung zu gewährleisten.

 

§ 6 Dauer des Mietkaufvertrags und Option des Kunden auf Erwerb
  1. Die Vereinbarung über den Mietkauf der Photovoltaik-Anlage inklusive Systemkomponenten erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren, beginnend mit dem Datum, an dem die Anlage an das Stromnetz angeschlossen wird.

  2. Innerhalb der Vertragsperiode ist es dem Kunden möglich, Eigentum an der Photovoltaik-Anlage sowie den assoziierten Komponenten zu erlangen.

  3. Um von dieser Kaufoption Gebrauch zu machen, muss der Kunde die Absicht des Erwerbs spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Übernahme schriftlich an Raiffeisen Regenerative kommunizieren.

 

§ 7 Auflösungsrecht während der Vertragszeit und Festlegung von Schadenersatz
  1. Eine Auflösung dieses Vertrages ist während der Laufzeit lediglich bei Vorhandensein eines triftigen Grundes statthaft.

  2. Als triftiger Grund für Raiffeisen Regenerative gilt insbesondere, wenn:

   a) Eine zuständige Behörde eine Genehmigung für den Vertragsabschluss für nötig erachtet und diese ausbleibt;

   b) gesetzlich bedingte Umlagen oder Abgaben, die zuvor nicht im Preis berücksichtigt wurden, auf den vom Kunden verbrauchten Solarstrom erhoben werden;

   c) der Kunde mit der Bezahlung des Mietzinses für zwei aufeinanderfolgende Termine in Rückstand gerät oder über einen längeren Zeitraum hinweg Schulden akkumuliert, die zwei Monatsmieten entsprechen, und auf eine Mahnung nicht reagiert;

   d) der Kunde das Grundstück veräußert, ohne eine Übernahmeklausel für den Mietkaufvertrag zu integrieren, und der neue Eigentümer den Vertrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kaufvertragsabschluss mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.

  3. Für den Kunden ergibt sich ein triftiger Kündigungsgrund insbesondere dann, wenn

   a) er die Photovoltaik-Anlage samt Batteriespeicher und Wallbox zu den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen erwirbt;

   b) wenn unzumutbare Beeinträchtigungen durch die Anlage entstehen, die sich nicht anders als durch eine Vertragsbeendigung lösen lassen.

  4. Im Falle des Ablebens des Kunden ist das außerordentliche Kündigungsrecht für die Erben ausgeschlossen.

  5. Mit der Vertragsbeendigung verliert der Kunde den Status als Betreiber der Anlage und darf den erzeugten Solarstrom   nicht weiter nutzen, es sei denn, er erwirbt die Anlage. Die Verpflichtung zur Weitermeldung des Betreiberwechsels an den Netzbetreiber liegt beim Kunden.

  6. Bei einer Vertragsauflösung aufgrund eines Verstoßes durch den Kunden wird ein Pauschalschaden festgelegt. Dieser beträgt 2.500 Euro pro installiertem kWp der PV-Anlage, reduziert sich jedoch jährlich um 3%. Raiffeisen Regenerative behält sich vor, einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, falls angebracht. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

 

§ 8 Installation und Montage der Photovoltaikanlage
  1. Raiffeisen Regenerative beauftragt für die Planung, Lieferung und fachgerechte Installation der Photovoltaikanlagen sowie der dazugehörigen Batteriespeicher und Wallboxen sorgfältig ausgewählte Fachbetriebe. Der Kunde willigt ein, dass diese Auswahl und die Erbringung der Dienstleistung nach dem alleinigen Ermessen von Raiffeisen Regenerative erfolgen, um eine optimale und termintreue Umsetzung sicherzustellen.

  2. Gemeinsam mit dem Kunden wird zeitnah nach Vertragsabschluss ein Termin für die Anlieferung und Installation festgelegt. Der Kunde erkennt an, dass für eine ordnungsgemäße Montage gegebenenfalls bauliche Veränderungen am Installationsort erforderlich sind und erklärt sich hiermit einverstanden.

  3. Die genaue Ausführung der Installationsarbeiten obliegt den Technikern von Raiffeisen Regenerative, wobei der Kunde das Unternehmen ermächtigt, sämtliche zur Installation notwendigen Arbeiten durchzuführen. Sollten dabei Anpassungen erforderlich sein, die über die Standardinstallation hinausgehen, wird Raiffeisen Regenerative dies mit dem Kunden abstimmen.

  4. Sollten sich technische oder bauliche Gegebenheiten als hinderlich für die Installation erweisen, behält sich Raiffeisen Regenerative das Recht vor, Änderungen vorzunehmen oder im Extremfall vom Vertrag zurückzutreten. In solch einem Fall wird der Kunde umgehend informiert.

  5. Die Lieferung und Installation der Systemkomponenten kann in mehreren Schritten erfolgen und wird von Raiffeisen Regenerative koordiniert. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Installationsort während der Lieferung mit Strom versorgt wird.

  6. Eventuelle Verzögerungen bei der Inbetriebnahme, die auf externe Umstände zurückzuführen sind, wie beispielsweise Verzögerungen seitens der Netzbehörden oder nötige zusätzliche Anpassungen, fallen nicht in die Verantwortung von Raiffeisen Regenerative.

  7. Nach der Installation erhält der Kunde eine vollständige Dokumentation der PV-Anlage in elektronischer Form. Die Inbetriebnahme der Anlage wird nach Abschluss aller erforderlichen Installationsschritte durchgeführt.

 

§ 9 Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, Raiffeisen Regenerative und deren beauftragten Dienstleistern den notwendigen Zugang zum Installationsort, insbesondere zum Dach und zu relevanten technischen Anlagen, zu ermöglichen, um die Installation sowie etwaige Reparatur- und Wartungsarbeiten an der Photovoltaikanlage und den zugehörigen Systemkomponenten durchzuführen.

  2. Sofern seitens des Kunden Umbauarbeiten oder Vorarbeiten erforderlich sind, wie Dachsanierungen oder Vorbereitungen zur Sicherstellung der Dachstatik, müssen diese Arbeiten bis zum vereinbarten Installationstermin von ihm oder durch einen beauftragten Dritten professionell abgeschlossen werden.

  3. Der Kunde hat Raiffeisen Regenerative umgehend zu informieren, falls Änderungen am Dach die Sicherheit oder Stabilität der PV-Anlage beeinträchtigen könnten. Dazu zählen auch geplante Dachreparaturen oder andere Baumaßnahmen, die Einfluss auf die Anlage haben könnten.

  4. Falls für die Durchführung von notwendigen Arbeiten die Demontage und anschließende Wiedermontage der PV-Anlage und zugehöriger Systemkomponenten notwendig wird, trägt der Kunde die hieraus resultierenden Kosten.

  5. Der Kunde verpflichtet sich, für die elektrische Versorgung der Wechselrichter und für die Überwachung der Anlage einen Stromanschluss bereitzustellen und trägt die Kosten dafür, es sei denn, die Versorgung kann durch die PV-Anlage und zugehöriger Systemkomponenten selbst sichergestellt werden.

  6. Während der gesamten Laufzeit des Vertrages ist es die Aufgabe des Kunden, eine dauerhafte Internetverbindung für die Systemüberwachung zu gewährleisten. Über eventuelle Unterbrechungen muss Raiffeisen Regenerative sofort in Kenntnis gesetzt werden, und der Kunde ist angehalten, die Verbindung unverzüglich wiederherzustellen.

  7. Kann Raiffeisen Regenerative erforderliche Maßnahmen aufgrund fehlender Kooperation des Kunden, insbesondere bei verweigertem Zugang, nicht durchführen, so haftet der Kunde für daraus resultierende Mängel oder Schäden an der PV-Anlage oder zugehörigen Systemkomponenten, wie dem Batteriespeicher oder der Wallbox. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Miete aufgrund solcher Mängel oder Schäden zu mindern, außer in Fällen, in denen er die Ursache nicht zu vertreten hat.

 

§ 10 Netzanschluss und Betriebsführung der PV-Anlage und des Batteriespeichers
  1. Als Betreiber der Photovoltaikanlage, des Batteriespeichers und zugehöriger Systemkomponenten übernimmt der Kunde gemäß dem österreichischen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sämtliche Betreiberpflichten. Dies beinhaltet die Verantwortung für den Anschluss der Anlage an das öffentliche Stromnetz und die Einhaltung aller damit verbundenen technischen und rechtlichen Voraussetzungen. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Verträge bezüglich des Netzanschlusses, der Vergütung für eingespeisten Strom und weitere notwendige administrative Abkommen eigenständig und auf eigene Kosten mit dem Netzbetreiber abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Jegliche Kosten und Gebühren, die mit der Nutzung des erzeugten Stroms oder der Einspeisung ins Netz zusammenhängen, sind vom Kunden zu tragen.

 

§ 11 Gewährleistung und Haftung
  1. Unter Vorbehalt übernimmt Raiffeisen Regenerative keine Haftung für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, unabhängig vom Rechtsgrund (sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Pflichtverletzung innerhalb eines Schuldverhältnisses, oder ähnlichem). Diese Einschränkung der Haftung gilt ebenso für Schäden, die durch Mitarbeiter oder Beauftragte von Raiffeisen Regenerative, die nicht der Geschäftsführung angehören oder leitende Angestellte sind, fahrlässig verursacht werden.

  2. Die in Absatz 1 genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht in Fällen, in denen Raiffeisen Regenerative eine ausdrückliche Garantie übernommen hat, bei Haftung nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages essentiell ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Bei einer nur leicht fahrlässigen Verletzung dieser Pflichten beschränkt sich die Haftung von Raiffeisen Regenerative auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

  3. Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachstehend nichts anderes geregelt ist. Die Minderung des Mietzinses während der Dauer der Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht durch Raiffeisen Regenerative, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In Fällen, in denen Raiffeisen Regenerative aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

  4. Bei Schäden, die auf dem Alter oder der mangelnden Substanz von Dachziegeln zurückzuführen sind, die im Rahmen der Montage der PV-Anlage entstehen, ist die Haftung von Raiffeisen Regenerative auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  5. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden oder Beeinträchtigungen der PV-Anlage, des Batteriespeichers und der Wallbox nach den gesetzlichen Bestimmungen zu melden und haftet entsprechend. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, etwaige ihm zustehende Ansprüche gegen Dritte wegen solcher Schäden oder Beeinträchtigungen an Raiffeisen Regenerative abzutreten.

 

 § 12 Rechtsnachfolge und Sicherungsrechte
  1. Im Falle eines Verkaufs seines Grundstücks oder der Teile davon, auf denen die Photovoltaikanlage, der Batteriespeicher, die Wallbox oder weitere Systemkomponenten installiert sind, ist der Kunde sowohl berechtigt als auch verpflichtet, das Vertragsverhältnis mit Raiffeisen Regenerative einschließlich aller damit verbundenen Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer zu übertragen. Die Absicht einer Vertragsübertragung ist Raiffeisen Regenerative mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Übergabedatum schriftlich mitzuteilen. Raiffeisen Regenerative behält sich das Recht vor, der Übertragung auf einen neuen Vertragspartner zu widersprechen, falls triftige Gründe wie beispielsweise Zweifel an der Kreditwürdigkeit des neuen Vertragspartners bestehen. Wird innerhalb von zwei Wochen nach Ankündigung der Übertragung kein Widerspruch erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. Der Kunde als Grundstückseigentümer verpflichtet sich, dem Erwerber eine vollständige Kopie dieses Vertragsverhältnisses inklusive aller Anhänge zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass in den Kaufvertrag eine Klausel aufgenommen wird, die den Eintritt des Erwerbers in dieses Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten zum Zeitpunkt der Eintragung in das Grundbuch festschreibt.

  2. Raiffeisen Regenerative ist ermächtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an eine finanzierende Bank oder einen Dritten zu übertragen. Der Kunde gibt seine unwiderrufliche Zustimmung zu einer solchen Abtretung und Übertragung.

  3. Die installierte Photovoltaikanlage, der Batteriespeicher und weitere zugehörige Systemkomponenten dürfen von Raiffeisen Regenerative zur Sicherung an eine finanzierende Bank übertragen werden. In diesem Fall verzichtet der Grundstückseigentümer für die Dauer dieser Sicherungsübertragung auf sein Vermieterpfandrecht an den genannten Einrichtungen und Zubehörteilen. Sollte der Kunde die Option zum Kauf nutzen, wird Raiffeisen Regenerative die finanzierende Bank auffordern, die Sicherungsrechte an der Photovoltaikanlage, dem Batteriespeicher und zugehöriger Systemkomponenten freizugeben.

 

§ 13 Kosten bei Rücklastschrift
  1. Falls eine Lastschrift mangels Deckung oder aus einem anderen vom Kunden zu vertretenden Grund nicht eingelöst wird, ist der Kunde verpflichtet, Raiffeisen Regenerative alle entstehenden Kosten der Rücklastschrift zu erstatten.

 

§ 14 Sicherungsabtretung
  1. Der Kunde tritt hiermit zur Sicherung sämtlicher Forderungen, die Raiffeisen Regenerative aus dem Vertragsverhältnis zustehen, seine Ansprüche auf Fördermittel oder sonstige Zahlungen gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen/Netzbetreiber an Raiffeisen Regenerative ab. Raiffeisen Regenerative nimmt die Abtretung schon jetzt an.

  2. Raiffeisen Regenerative ist befugt, die Abtretung dem Energieversorgungsunternehmen/Netzbetreiber gegenüber offenzulegen und die direkte Auszahlung der Fördermittel oder sonstigen Zahlungen an sich zu verlangen, falls der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt und die ausstehenden Beträge nicht innerhalb einer von Raiffeisen Regenerative gesetzten Nachfrist von fünf Werktagen begleicht. Die vereinnahmten Fördermittel oder Zahlungen werden zur Tilgung der gesicherten Forderungen verwendet und eventuelle Überschüsse an den Kunden zurückgezahlt.

  3. Raiffeisen Regenerative ist ermächtigt, während der Vertragslaufzeit jederzeit die Zahlung der abgetretenen Fördermittel oder sonstigen Ansprüche einzufordern, um ihre eigenen Forderungen zu sichern und zu befriedigen.

 

§ 15 Bonitätsprüfung durch die Raiffeisen Regenerative GmbH
  1. Im Interesse der finanziellen Sicherheit und im Rahmen der vorvertraglichen Maßnahmen führt die Raiffeisen Regenerative eine Bonitätsprüfung bei potenziellen Mietinteressenten durch. Für diese wichtige Aufgabe vertrauen wir auf die Expertise des Kreditschutzverbandes 1870, bekannt als KSV1870 Information GmbH.

  2. Zur Durchführung einer umfassenden Bonitätsbewertung unserer Mietinteressenten übermitteln wir personenbezogene Daten, wie Namen, Adresse, Bankverbindungen, sowie Details zur Zahlungshistorie und Vertragsdaten an die KSV1870 Information GmbH. Diese Informationen können auch Auskünfte aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen beinhalten, um ein genaues Bild der finanziellen Zuverlässigkeit zu erstellen. Die KSV1870 nutzt diese Daten, um mithilfe statistischer Methoden eine Score-Wertung zu ermitteln, die die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls widerspiegelt.

  3. Diese Übermittlung personenbezogener Daten basiert auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b (Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f (Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen) der DSGVO, solange die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen.

  4. Wir gewährleisten, dass Ihre Daten mit höchster Sorgfalt und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung durch die KSV1870 Information GmbH und zu Ihren Datenschutzrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung auf deren Webseite.

  5. Die von der KSV1870 verarbeiteten Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den internen Richtlinien der KSV1870 Information GmbH gespeichert. Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung Ihrer Daten oder Einschränkung ihrer Verarbeitung. Für weitere Informationen oder bei Fragen können Sie sich direkt an die KSV1870 Information GmbH wenden oder unsere Datenschutzbeauftragten kontaktieren.

 
§ 16 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

  2. Für alle sich direkt oder indirekt aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten wird Innsbruck als Gerichtsstand vereinbart.

 

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Ihnen steht das Recht zu, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ohne die Nennung von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt am Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde.

Um Ihr Rücktrittsrecht geltend zu machen, ist es notwendig, dass Sie uns, die Raiffeisen Regenerative GmbH, Steinbockallee 29, 6063 Rum, Österreich, unter der Telefonnummer +43 512 5305 11098 oder per E-Mail an info@regenerative.at eine klare Erklärung (zum Beispiel durch einen Brief per Post, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu beenden, zukommen lassen. Obwohl nicht obligatorisch, können Sie das bereitgestellte Musterformular für den Rücktritt verwenden.

Für die Einhaltung der Rücktrittsfrist genügt es, dass Sie die Benachrichtigung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor dem Ende der Frist abschicken.

Folgen des Widerrufs

Im Falle Ihres Rücktritts von diesem Vertrag sind wir verpflichtet, alle von Ihnen geleisteten Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (abgesehen von zusätzlichen Kosten, die entstehen, weil Sie sich für eine andere als die von uns angebotene, kostengünstigste Standardlieferung entschieden haben), unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem wir die Mitteilung über Ihren Vertragsrücktritt erhalten haben, zurückzuerstatten. Für die Rückerstattung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart; Ihnen werden für diese Rückerstattung keine Gebühren berechnet.

 

 

 

 

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

 

An

Raiffeisen Regenerative GmbH 

Steinbockallee 29 

6063 Rum 

Österreich 

Tel.: +43 512 5305 11098

E-Mail: info@regenerative.at 

Website: www.regenerative.at 

 

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren: Miete einer PV-Anlage und weiterer Systemkomponenten und die Dachnutzung.

 

Bestellt am ______________________ erhalten am _____________________

 

 

 

Name des/der Verbraucher(s)

 

 

 

 

Anschrift des/der
Verbrauchers

 

 

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(Datum)                                           (Unterschrift)

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