FAQ
- Energiegenossenschaften
- Anmeldung
- Abrechnung
- Kündigung
Was sind erneuerbare Energiegenossenschaften?
Die Energiegenossenschaften ermöglichen es, Ökostrom durch Solaranlagen regional zu erzeugen und innerhalb der Genossenschaft zu fairen Preisen zu teilen. Regional bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle Mitglieder, die am selben Umspannwerk angeschlossen sind, untereinander Strom handeln können. Energiegenossenschaften sind ein wichtiger Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit. Die Tiroler Energiegenossenschaften werden von unserem professionellen Team administrativ betreut und komplett digital verwaltet. Dadurch ist ein optimales Service für alle Mitglieder gewährleistet.
Wer darf Teilnehmen?
Mitglieder der regionalen Energiegenossenschaften können Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kommunale Einrichtungen, Gemeinden, Vereine und Verbände werden. Sie können Strom einspeisen, Strom von der Energiegenossenschaft beziehen oder beides. Die Anzahl der Teilnehmer ist nicht begrenzt. Die Zuordnung zu einer Energiegenossenschaft erfolgt auf Basis Ihres Netzanschlusspunktes - also dort, wo Sie wohnen oder Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Brauche ich eine Photovoltaikanlage?
Nein, Sie haben bereits einen ersten wirtschaftlichen Vorteil, wenn Sie Energie von der Energiegenossenschaft beziehen, denn Sie profitieren von fairen Tarifen, sind von Abgaben befreit und erhalten einen reduzierten Netztarif. Die größte Ersparnis erzielen Sie, wenn Sie mit Ihrer eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugen und diesen mit den anderen Mitgliedern teilen.
Welche Vorteile bieten die Energiegenossenschaften?
Energiegenossenschaften bieten ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit, da die Gemeinnützigkeit im Vordergrund steht. Eine Energiegenossenschaft ist nicht gewinnorientiert. Im Vordergrund steht, dass alle Mitglieder (einspeisende wie verbrauchende Personen) von fairen, attraktiven und stabilen Preisen profitieren.
Welche Risiken habe ich?
Da die Energiegenossenschaften keine weiteren Geschäfte betreiben, ist das Risiko für die Mitglieder sehr gering. Die Mitglieder haften im Rahmen ihrer Genossenschaftseinlage (10 Euro) nach dem Genossenschaftsgesetz.
Welche Pflichten habe ich?
Die Mitglieder sind ausschließlich dazu verpflichtet, die gelieferte Energie termingerecht zu bezahlen. Aufgrund des vorherrschenden gemeinnützigen Charakters der Energiegenossenschaft ist keine Verzinsung der Geschäftsanteile vorgesehen. Jedes Mitglied ist demnach auf einen Geschäftsanteil von lediglich 10 Euro beschränkt.
Was ist eine Bürger-Energiegenossenschaft?
Im Gegensatz zu den regionalen Energiegenossenschaften in Tirol, können sich an der Bürger-Energiegenossenschaft neben Privatpersonen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), kommunalen Einrichtungen, Gemeinden, Vereinen und Verbänden auch Großunternehmen beteiligen.
Als Großunternehmen gelten laut Europäischer Kommission Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern, einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, wobei zwei dieser drei Kriterien erfüllt sein müssen.
Weder bei den regionalen Energiegenossenschaften noch bei der Bürger-Energiegenossenschaft ist die Beteiligung von Strom- und Gasunternehmen, so genannten EVU (Energieversorgungsunternehmen), zulässig.
Die Bürger-Energiegenossenschaft ist der Dachverband der regionalen Erneuerbaren Energiegenossenschaften in Tirol. Die Bürger-Energiegenossenschaft ist regional nicht beschränkt und kann österreichweit mit mehreren Netzbetreibenden mit Strom handeln. Da in der Bürger-Energiegenossenschaft auch mit nicht erneuerbaren Energieformen gehandelt werden kann, entfallen steuerliche Vorteile wie der reduzierte Netztarif.
Ab 2024 können Interessierte, Mitglied der regionalen Energiegenossenschaften in Tirol sowie der Bürger-Energiegenossenschaft werden, um einen noch attraktiveren Strompreis zu erhalten.
Können Kund:innen aus anderen Bundesländern Mitglied der tiroler Energiegenossenschaften sein?
Kund:innen aus anderen Bundesländern können derzeit nicht teilnehmen. Ab 1. April 2024 ist es technisch möglich, dass sich auch Interessenten aus anderen Bundesländern an der Bürger-Energiegenossenschaft beteiligen können. Eine Voranmeldung ist jetzt bereits möglich.
Wie trete ich der Energiegenossenschaft bei?
Die Teilnahme ist einfach und unkompliziert: Sie können sich hier kostenlos vorregistrieren, alles Weitere erledigen wir für Sie. Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen, können Sie auch einen Pop-up-Store in Ihrer Nähe besuchen. Eine Übersicht aller Pop-up-Stores finden Sie hier. Bitte bringen Sie zu diesem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit (siehe Punkt: „Welche Dokumente sind für eine Mitgliedschaft erforderlich?“), damit wir den Registrierungsprozess vollständig für Sie durchführen können.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Für die Mitgliedschaft in einer der regionalen Energiegenossenschaften fällt ein einmaliger Genossenschaftsbeitrag von 10 Euro an, für Mitglieder mit einer Photovoltaikanlage zusätzlich eine einmalige Gebühr von 100 Euro pro Zählpunkt für den Verwaltungsaufwand.
Entstehen nach der Anmeldung weitere laufende Kosten?
Nein. Sie zahlen nur für den Strom, den Sie verbrauchen.
Muss ich den Vertrag mit meinem Energieversorger kündigen?
Nein. Jedes Mitglied einer Energiegenossenschaft behält den ursprünglichen Vertrag mit dem bisherigen Energielieferanten bei. Damit ist die Stromversorgung auch dann sichergestellt, wenn kein Überschussstrom aus der Energiegenossenschaft zur Verfügung steht (z.B. bei Stromspitzen in der Mittags- oder Nachtzeit). Wenn Sie zu einem anderen Energieversorger wechseln möchten, ändert dies nichts an Ihrer Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft.
Wie lange dauert die Registrierung?
Nach dem Hochladen der Dokumente ist der Registrierungsprozess abgeschlossen und die Unterlagen werden vom Netzbetreiber auf Vollständigkeit geprüft, dies kann zwei bis vier Wochen dauern. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Welche Dokumente sind für eine Mitgliedschaft erforderlich?
-
Beitrittserklärung für die Energiegenossenschaft
-
Energieliefervertrag (wenn Sie Erzeuger mit einer Photovoltaikanlage sind)
-
Betriebsführungsvertrag
-
Sepa-Lastschriftmandat
-
Zusatzvertrag Netzzugang
-
Zusicherung Viertelstundentaktabrechung
-
Genossenschaftsvertrag
Muss ich technische Umbauten vornehmen?
Nein. Die einzige technische Voraussetzung für den Beitritt zu einer Energiegenossenschaft ist ein Smart Meter. Im Burgenland ist der Smart-Meter-Ausbau weit fortgeschritten und fast jeder Haushalt sollte bereits über einen verfügen. Smart Meter sind intelligente Gas-, Wasser- oder Stromzähler, die Daten digital empfangen und senden und dafür in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind. Wenn Sie noch keinen Smart Meter haben, wird Ihnen dieser von Ihrem Energieversorger kostenlos zur Verfügung gestellt. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Wie werden die Tarife festgelegt?
Die Tarife für einspeisende und verbrauchende Personen werden innerhalb der Genossenschaft vierteljährlich vom Vorstand festgelegt. Dadurch ist die Unabhängigkeit vom internationalen Strommarkt gewährleistet. Ein erster wirtschaftlicher Vorteil ergibt sich, wenn Sie Energie von der Energiegenossenschaft beziehen. Am meisten profitieren Sie, wenn Sie Strom ins Netz einspeisen. Die aktuellen Preise können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Dashboard im Mitgliederbereich einsehen.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie erhalten monatlich eine detaillierte Rechnung. Die Kosten für den verbrauchten Strom werden automatisch abgebucht, das Guthaben für den eingespeisten Strom wird auf Ihr Konto überwiesen. Kann der Betrag nicht abgebucht werden, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Nach der dritten Mahnung wird der Stromhandel mit der Energiegenossenschaft eingestellt. Die Aufzeichnung über Lieferung und Verbrauch wird vom jeweiligen Netzbetreiber vorgenommen. Die Netzbetreibenden sind verpflichtet, den Energiegenossenschaften die Verbrauchs- und Einspeisedaten für die Abrechnung zur Verfügung zu stellen. Derzeit kann es aufgrund von IT-Umstellungen beim Netzbetreiber zu Verzögerungen bei der Abrechnung kommen. Wir sind in diesen Fällen in ständiger Abstimmung mit dem Netzbetreiber und bitten um Ihr Verständnis.
Ändert sich durch den Beitritt zur Energiegenossenschaft die Zahlung an meinen Energieversorger?
Die Teilzahlungen bleiben bis zur nächsten Jahresabrechnung unverändert. Das heißt, Sie bezahlen weiterhin Ihre Teilzahlungen an Ihren Energieversorger und Sie zahlen Ihren Strom an die Energiegenossenschaft. Erst mit der ersten Jahresabrechnung erfolgt die Ausgleichszahlung und eine Anpassung der zukünftigen Teilzahlungen. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, beim Energieversorger eine Reduzierung der Teilzahlungen zu beantragen.
Wie kann ich die Mitgliedschaft beenden?
Selbstverständlich können Sie Ihre Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft problemlos beenden. Die Kündigung kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (3 Monate) unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist erfolgen. Sie können Ihre Mitgliedschaft formlos kündigen - eine E-Mail an office@team4.energy genügt.
Der Genossenschaftsanteil von 10 Euro wird Ihnen zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass die Beitrittsgebühr von 100 Euro pro Photovoltaikanlage für Einspeiser leider nicht erstattet werden kann.